Hallo Mia
In dieser Situation gilt der Arztbesuch als Notfall. Wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte, wird der Arztbesuch als Arbeitszeit akzeptiert. Nachholen musst du in dem Fall nichts. Grundsätzlich darf eine schwangere Arbeitnehmerin schon auf blosse Anzeige hin von der Arbeit fernbleiben oder die Arbeit verlassen.
Ob diese Zeit bezahlt wird, ist eine andere Frage. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber ohne Vorlage eines Arzt-Zeugnisses die Lohnfortzahlung absagen. Sonst erhältst Du für diese Zeit Krankentagegeld.
Ich würde empfehlen, mit deinem Arzt zu sprechen, damit er oder sie dich fallweise krankschreibt. Damit kannst du all diese Diskussionen und Streitereien vermeiden.
Freundliche Grüsse
Roger