Hallo Sterngucker,
heisst das, dass die Höhe des Stammkapitals oder den eingeschätzten Wert des Unternehmens nicht zu berücksichtigen ist? Zum Beispiel, wenn ich 49% des Stammkapitals meiner Firma verkaufen möchte, muss ich nicht auf die entsprechende Summe des Stammkapitals (CHF 30'000 x 49% = 14'700) achten?

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    Genau. Sie können den Verkaufspreis des Unternehmensanteils frei bestimmen. In der Theorie existiert zwar eine grössere Anzahl an diversen Bewertungsmethoden (Discounted-Cashflow-Methode, Ertragswertmethoden, Marktwertmethoden etc.). Und wenn Sie möchten, können Sie diese Berechnungen auch durchführen lassen. Aber im Endeffekt verkaufen Sie Ihre Unternehmensanteile zu einem ganz bestimmten Preis: nämlich zu dem Preis, den der Käufer zu zahlen bereit ist. Unter diesen Voraussetzungen sollten Sie sich die Frage stellen, ob diese komplizierten und mühsamen Kalkulationen viel Sinn machen. Falls Sie einen Kunden gefunden haben, der vielleicht zwei- oder sogar dreimal mehr zahlen möchte – möchten Sie dann noch die Ergebnisse Ihrer Kalkulationen heranziehen? Wohl eher nicht. Ich wollte damit noch einmal unterstreichen, dass der echte (innere) Wert Ihres Unternehmens stets Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage reflektiert und damit den Gesetzen des Marktes unterliegt.

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      Vielen Dank für Ihre detaillierte Erklärung. Könnten Sie bitte noch erläutern, ob es noch weitere Einzelheiten diesbezüglich gibt, die zu beachten sind.

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        ein Jahr später

        Hoi an alle,
        vor einiger Zeit habe ich die Entscheidung getroffen, einen Teil meiner GmbH an eine externe Person zu verkaufen. Das Stammkapital meiner Firma beläuft sich aktuell auf CHF 30’000. Auf den ersten Blick scheint die Sache sehr leicht realisierbar zu sein. Ich bin aber trotzdem vielen Unklarheiten begegnet: Wie verläuft der Verkaufsprozess, wie lässt sich der Verkaufspreis berechnen, erhalte ich die Summe privat oder über mein Unternehmen, usw. ? Leider finde ich dazu keine ausführlichen Antworten. Deswegen wollte ich im Forum nachfragen, ob jemand mit dieser Situation in der Praxis konfrontiert wurde und seine Erfahrung mitteilen könnte?

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          Guten Tag Alex,

          hinsichtlich des Verkaufspreises sind Sie vollkommen frei. Die einzige Begrenzung ist die Bereitschaft Ihres Kunden, eine Summe für den Erwerb des Unternehmensteiles zu bezahlen. Der Preis ergibt sich daher aus dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage. Das war es.

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            5 Monate später

            Nach dem Verkauf muss der neue Miteigentümer im Handregister eingetragen werden. Die Zahlung geht auf Ihr privates Konto und nicht auf das der Firma. In Ihrer privaten Steuererklärung müssen Sie lediglich noch den restlichen Teil (der Ihnen noch gehört) angeben - in Ihrem Fall also nur noch 51%.

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              4 Monate später

              Herzlichen Dank für die goldwerten Ratschläge. Sie haben mir sehr weitergeholfen.

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