Hallo Celi
Ich bin kein Experte in der Landwirtschaf, aber grundsätzlich sollte es dich nicht stören, dass das notwendige Merkblatt aus dem Jahr 2001 stammt: In der Schweiz ändern sich solche Grundregeln auch nicht sehr oft. Solange nichts Neues gesagt wird, gelten die alten Regeln.
Könntest du vielleicht den Link zum Agroscope-Merkblatt geben, wo du die Widersprüche siehst?
Grundsätzlich darfst du selbst entscheiden, welche von diesen (Abschreibung vom BW oder vom AW) Methoden du anwendest. Ich würde nur empfehlen, diese Wahl im Anhang zu begründen.
Freundliche Grüsse
Kamila