Im "Hilfsblatt A für Selbständigerwerbende mit kaufmännischer Buchführung" müssen bei der Ermittlung der Einkünfte als Korrekturen für Steuerzwecke die persönlichen AHV/IV/EO-Beiträge aufgerechnet werden.
Muss ich dort den Saldo des Kontos "5670 AHV/IV/EO Inhaber" (also inkl. Rechnungsabgrenzungen und allfällige Differenzen aus Schlussabrechnungen früherer Jahre) oder nur die von der Ausgleichskasse für das betreffende Jahr erhobenen Beiträge deklarieren?