Guten Tag, ich bin geschäftsführender Gesellschafter und angestellt in meiner Firma. Ist es möglich, die AHV(IV/EO-und Pensionskassenbeiträge auf die Firma abzuwälzen? Das heisst meine Sozialversicherungsbeiträge und Pensionskassenbeiträge werden vollständig von der Firma getragen. Erhöht dies im Umfang der übernommenen SV-Beiträge meinen AHV-Lohn oder gilt die strikte paritätische Regel wonach Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 50% zu tragen haben?

Ich wäre Ihnen sehr für eine Rückmeldung dankbar.

Freundliche Grüsse

P. Lake

Points: 10
    6 Tage später

    Hallo

    Ja, Beiträge an die AHV/IV/EO/ALV werden strikte hälftig zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Das kann man nicht ändern.

    Gruss
    Roman

    Points: 35
      ein Monat später

      Etwas an der Frage vorbei, aber vielleicht trotzdem von Interesse:
      Was man optimieren kann ist die Krankentaggeldversicherung (KTG). Diese kann zu 100% von der Firma bezahlt werden ohne zu einer Erhöhung des steuerbaren Einkommens zu führen.

      Was in einer 1-Mann Firma (Besitzer=Mitarbeiter) auch viel Sinn machen kann ist viel in die 2. Säule zu zahlen.
      Das reduziert 1. den AHV-pflichtigen Lohn und 2. kann man mehr von der Einkommenssteuer abziehen.
      Beachten sollte man natürlich aber auch:

      • Geld ist in der PK gebunden
      • ist die PK gesund?
      • wie wird das Guthaben verzinst?
      • mehr überobligatorisches Guthaben = oft schlechter verzinst
      • Umverteilung
      • Gebühren der PK, v.A. solche die prozentual zum Vermögen anfallen

      Beim VZ kann man seine "eigene" Pensionskasse haben, da kann man selbst entscheiden wie das Geld investiert wird. Gebühren sind tief. Umverteilung findet keine statt (ausser, da bin ich mir jetzt nicht mehr ganz sicher, ob es eine solidarische Haftung zwischen den Vorsorgewerken gibt, was schon problematisch werden könnte).
      Auch könnte man ggf. als Arbeitgeber Unterdeckung ausgleichen (was z.B. gut dieses Jahr passieren könnte wenn man vor 3 Jahren eingestiegen ist). Damit kann dann Risiko von der natürlichen zur juristischen Person übertragen werden und Verluste von der Firma ausgeglichen werden - ganz ohne Steuern zu bezahlen.

      Points: 5
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