Guten Tag, ich bin geschäftsführender Gesellschafter und angestellt in meiner Firma. Ist es möglich, die AHV(IV/EO-und Pensionskassenbeiträge auf die Firma abzuwälzen? Das heisst meine Sozialversicherungsbeiträge und Pensionskassenbeiträge werden vollständig von der Firma getragen. Erhöht dies im Umfang der übernommenen SV-Beiträge meinen AHV-Lohn oder gilt die strikte paritätische Regel wonach Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 50% zu tragen haben?
Ich wäre Ihnen sehr für eine Rückmeldung dankbar.
Freundliche Grüsse
P. Lake