Grüezi Leute,

könnte mir jemand bei dieser Frage helfen? Wie ich vor kurzem herausgefunden habe, müssen bei Dividendenausschüttungen bestimmte Formulare bei der ESTV eingereicht werden. Ich habe auch festgestellt, dass es eine ganze Menge derartiger Formulare gibt. Ich bin kein Experte im Treuhand-Bereich. Deshalb weiss ich nicht genau, welche Formulare ich bereitstellen soll. Danke für jegliche nützliche Information diesbezüglich.

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    Guten Tag Roger,

    es gibt nur zwei Hauptformulare bei der Ausschüttung einer ordentlichen Dividende:
    a) Formular 103 bei einer AG
    b) Formular 110 bei einer GmbH

    Da es sich um die Dividendenausschüttung einer GmbH handelt, müssen Sie das Formular 110 benutzen. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, kann die ESTV das Formular 110 sogar für die AG akzeptieren. Aber man sollte solche Fehler vermeiden.

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      Danke für Ihre Antwort!
      Reicht lediglich das Formular 110? Ich habe gelesen, dass mehr als ein Formular eingereicht werden könnte. Die Liste enthält ja viele weitere Positionen.

      mfg
      Roger

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        Hallo Leute
        In einzelnen Fällen kann es vorkommen, dass ein weiteres Formular (entweder 106 oder 108) erforderlich ist. Das passiert jedoch relativ selten. Folgende Formulare muss ein Unternehmen beim Meldeverfahren einreichen: 106 für das Meldeverfahren im Inland und 108 für das Meldeverfahren im Ausland. Ansonsten ist es nicht relevant. Das Formular 102 wird ausschliesslich bei der Ausschüttung von ausserordentlichen Dividenden verwendet.

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          Danke für Ihre umfangreiche Antwort. Das dachte ich mir. Es handelt sich somit nur um ein Formular. Die Fragen im Formular sind ja unkompliziert. Allerdings bin ich an einer Stelle ein wenig unsicher und weiss nicht genau, wie man die Felder ausfüllen soll. Könnte mir jemand mal kurz erklären, was mit folgender Frage gemeint ist?

          1. Erfolgte die Dividende auch im Verhältnis zum Gesellschaftskapital?
          2. Wurde im Geschäftsjahr, auch kurzfristig, das gesetzlich erlaubte Limit von 10% überschritten?

          Danke tausendmal im Voraus.

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            Guten Morgen Roger,
            zu der ersten Frage. Das Gesetz schreibt vor: «Dividenden müssen zu gleichen Teilen unter den Aktionären derselben Aktiengattung auf Grundlage des eingezahlten Nennwerts (ohne Berücksichtigung des Aufgelds) ihres jeweiligen Anteils verteilt werden». Es kann jedoch vorkommen, dass die Generalversammlung eine andere Form der Ausschüttung beschliesst. Sollte diese Situation eintreten, muss im Formular die erfolgte Ausschüttung an jeden Aktionär dargestellt werden.

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              Hallo Sterngucker

              Vielen Dank! Und was die zweite Frage angeht: Ist es korrekt, dass hier ein Verhältnis zwischen der Dividende und dem Eigenkapital gemeint ist? (für die Umwandlung der Dividende in einen sozialabgabepflichtigen Lohn).

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                Hoi Roger,

                nein, es handelt sich um die Frage, ob das Unternehmen eigene Anteile (Titel) besitzt. Maximal dürfen es 10% sein. Falls die Quote höher liegt, fallen zusätzliche Steuern an. Das Thema «Dividende&Lohn» wird im Formular 103 nicht thematisiert.

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                  13 Tage später

                  OK, alles ist klar. Danke vielmals für Ihren Einsatz und die ausführlichen Antworten.

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