Hallo! Vor kurzem bin ich Mutter geworden. Der Mutterschaftsurlaub endet Anfang September. Leider muss ich mein Kind auch weiterhin selbst betreuen, deshalb werde ich wahrscheinlich kündigen. Könnte mich jemand beraten: Bekomme ich in diesem Fall Sperrtage vom RAV, weil ich selber kündige?
Liebe Grüsse
Karina

Points: 5

    Hallo. Wenn ich dich richtig verstehe, hast du momentan keine Möglichkeit, weiter zu arbeiten? Wenn das der Fall ist, hast du keinen Anspruch auf die Arbeitslosenentschädigung, weil du nicht vermittlungsfähig bist. Oder möchtest du doch eine andere Stelle suchen?
    Freundliche Grüsse,
    Kamila

    Points: 180
      8 Tage später

      Hallo Kamila!
      Danke für die Rückmeldung. Ja, eigentlich möchte ich versuchen, eine neue Stelle zu finden, wo ich vielleicht weniger arbeiten muss und/oder am besten aus dem Homeoffice.
      Liebe Grüsse
      Karina

      Points: 5

        Ist es auf deiner aktuellen Stelle nicht möglich?
        Freundliche Grüsse,
        Kamila

        Points: 180

          Nein, leider nicht.

          Points: 5

            Grundsätzlich kann in dieser Situation die Arbeitslosenentschädigung zulässig werden. Aber ich würde zunächst das RAV kontaktieren und fragen, wie man diesen Sachverhalt idealerweise darstellen sollte.
            Freundliche Grüsse,
            Kamila

            Points: 180
              8 Tage später
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