Hallo zusammen,
Habe seit 8 Jahren eine Einzelfirma, hatte nie die 100.000 CHF Umsatzgrenze für MwSt Anmeldung erreicht.
Nun habe ich einen Kunden, den ich nur behalten kann, wenn ich ihm die MwSt ausweisen kann. Ich würde mich somit anmelden.

Fragen dazu:

  1. Kann ich das Rückwirkend machen, sodass ich ihm zb die letzte Rechnung von vor 3 Wochen nochmals mit MwSt austellen kann?
  2. Und kann ich auch die darin verrechnete Ware, welche ich vor 4 Wochen eingekauft habe, auch bereits anmelden, damit ich die MwSt zurück erhalten?

grüsse
Stefan

    3 Monate später
    1. Ja, im laufenden Jahr kann man sich rückwirkend (freiwillig) bis zurück zum 1. Januar registrieren
    2. Ja, Vorsteuern können ebenfalls auf Rechnungen ab dem 1. Januar des laufenden Jahres geltend gemacht werden
    Points: 5
      5 Monate später

      Grüezi Stefan
      Der Fall ist ja ziemlich interessant und eher einzigartig in meiner Praxis. Die MWST verteuert Waren/Dienstleistungen für diejenigen, die nicht MWST pflichtig sind. Selbst wenn der Kunde die Vorsteuer bucht, ist der Preis mit der MWST eine zusätzliche Belastung für den Cashflow. Deswegen ist die Anmeldung auf das Datum der Zwischenbeurteilung üblich. Die rückwirkende Registrierung auf das Gründungsdatum oder den Jahresanfang ist m.M.n eine Seltenheit.

      Points: 185
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