Guten Tag zusammen
Bis Ende 2022 habe ich mit meiner Kollektivgesellschaft die Buchhaltung nach einfacher Buchführung geführt. Die Erträge wurden bei Geldeingang verbucht, die Aufwände bei Geldausgang. Da wir im Jahr 2022 mehr als CHF 100'000 Umsatz erzielt haben, sind wir per 1.1.2023 Mehrwertsteuerpflichtig. Aus diesem Grund haben wir die Buchhaltungssoftware gewechselt und sind auf eine doppelte Buchführung umgestiegen. Da wir nun aber gewisse Rechnungen im alten Jahr gestellt haben, welche aber erst im neuen Jahr bezahlt wurden, ist mir nicht klar, wie bzw. wann ich die Erträge verbuchen soll. Laut einfacher Buchführung (2022) gehören die Erträge ins 2023. Laut doppelter Buchführung (2023) gehören die Erträge ins alte Jahr. Kann mir jemand weiterhelfen?
Herzlichen Dank bereits im Voraus für die Antwort.
Freundliche Grüsse,
Kaspar