Der Anspruch entsteht und erlischt mit dem Lohnanspruch, d.h. dass bei Eintritt oder Austritt die Familienzulagen auf den Kalendertag genau abgerechnet werden müssen. Die Berechnung erfolgt auf der Basis eines 30-Tage-Monats. Die Berechnung kann je nach Kanton oder Arbeitgeber variieren, da die Kinderzulagen in der Schweiz kantonal geregelt sind. Beispiel 1 für den Kanton Zürich: Eintritt am 15. Februar. Es werden 16/30 der Familienzulage bezahlt, also CHF 106.7 anstelle von CHF 200.-. Beispiel 2 Kt. Zürich: Austritt am 15. Oktober. Es werden 15/30 der Familienzulage bezahlt, also 100.- anstelle von CHF 200.-