Hallo liebe Community 😎
Wir haben eine GmbH und betreiben eine Internetplattform mit Dienstleistungen. Die Dienstleistungserlöse verbuchen wir über Kto. 3400 . Nun ist es so, dass wir neu auch Vermittler engagiert haben. Worüber sollen wir deren Vermittlungsprovision bezahlen? Unser erster Vorschlag wäre unter den 3800er-Konten (Erlösminderung). Bsp. Kto. 3803. Was hält ihr vor dieser Lösung?
Die Vermittler sind übrigens Selbständigerwerbende oder juristische Personen. D.h. zumindest unsererseits nicht AHV-pflichtig.
Danke für einen kompetenten Rat 😀 🤝
Lieber Gruss