Hallo zusammen
Wir (eine Schweizer Firma) liefern Material und erbringen Dienstleistungen nach/in Deutschland.
Da dies zunimmt, haben wir uns kürzlich in Deutschland registriert und haben nun auch eine DE-UID und wir deklarieren quartalsweise die Umsätze/Umsatzsteuer/Vorsteuer.
Bezüglich der Lieferung des Materials kann ich die EInfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer in Deutschland geltend machen und muss zudem noch die Verkaufsrechnungen an den Kunden deklarieren (diese sind aber ohne MWST).
Nun bezieht sich meine Frage aber auf die Dienstleistungen, die wir in Deutschland erbringen. Diese Verkaufsrechnungen stellen wir aufgrund des Reverse-Charge-Verfahrens ebenfalls ohne MWST und übertragen somit die Steuerschuld dem Leistungsempfänger. Ich möchte dazu gerne wissen, ob ich diese Verkaufsrechnungen auch deklarieren muss und wenn ja, unter welcher Ziffer? Oder genügt es, wenn das der Leistungsempfänger in Deutschland deklariert, weil aus unserer Sicht keine MWST angefallen sind?
Vielen Dank für eure Hilfe!