Hallo "RobertaKK"
Abgangsentschädigungen, sei es vertraglich vereinbart oder nicht, sind in aller Regel AHV-pflichtig und auch UV-pflichtig. Sie zählen zum massgebenden Lohn und sind unterliegen damit sämtlichen Sozialversicherungsabgaben.
Eine Ausnahme gilt einzig für Abgangsentschädigungen, die im Rahmen einer reglementarischen Vorsorgeleistung oder als Einlage in die Pensionskasse geleistet wird. Details dazu sind im Merkblatt der Informationsstelle der AHV/IV verfügbar: Link