Hoi zäme
Könnte mir jemand bitte kurz Auskunft darüber geben, welchen MWST-Steuersatz – den aktuellen oder den neuen – bei der Rechnungsausstellung für die Vorauszahlung anzuwenden ist? Aufgrund der anstehenden Änderungen bin ich ein wenig verwirrt )))

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    Hi Richard
    Ihre Frage ist eigentlich nicht so kompliziert. Gemäss dem Trennungsprinzip gilt Folgendes: Die bisherigen Steuersätze gelten für alle Leistungen, die bis zum Ende 2023 erbracht werden. Die neuen Steuersätze gelten ab dem 1. Januar 2024 für alle Leistungen, die nach dem 31/12/2023 erbracht werden. Daher spielt der Zeitpunkt der Leistungserbringung eine entscheidende Rolle. Könnten Sie bitte angeben, wann voraussichtlich die Leistung erbracht wird, für die eine Rechnung ausgestellt wird?

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      Guten Morgen Christoph
      Ja, klar. Laut Plan – im Februar nächsten Jahres.

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        In diesem Fall ist die Antwort auf Ihre Frage ganz eindeutig: Die Rechnung ist mit einem neuen MWST-Satz auszustellen.

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          Ok, super. Ich gehe davon aus, dass das Datum der Rechnungsausstellung keine Rolle spielt? Nehme ich an...

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            Hallo Richard
            Ja, genau. Du hast genau ins Schwarze getroffen. Hierbei zählt einzig und allein der Zeitpunkt, zu dem die Leistung erbracht wurde. Weder das Datum der Rechnungsausstellung noch das Zahlungsdatum spielen dabei eine Rolle.

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              8 Tage später

              Ok, klar. Besten Dank für die Erklärung.

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