Hi Richard
Ihre Frage ist eigentlich nicht so kompliziert. Gemäss dem Trennungsprinzip gilt Folgendes: Die bisherigen Steuersätze gelten für alle Leistungen, die bis zum Ende 2023 erbracht werden. Die neuen Steuersätze gelten ab dem 1. Januar 2024 für alle Leistungen, die nach dem 31/12/2023 erbracht werden. Daher spielt der Zeitpunkt der Leistungserbringung eine entscheidende Rolle. Könnten Sie bitte angeben, wann voraussichtlich die Leistung erbracht wird, für die eine Rechnung ausgestellt wird?