Hallo allerseits
Sorry für meine Frage, die wahrscheinlich nicht zu diesem Forum passt. Da ich kein Experte im Bereich „Taxation“ bin, würde ich mich auf eine klare Antwort freuen, wie die MWST im Falle der jahresübergreifenden Dienstleistung ausgestellt wird, wenn der Beginn der Leistungserbringung beim Verkauf nicht definiert ist. Wegen der Erhöhung der MWST-Sätze ab 2024 ist das ja nicht offensichtlich, zumindest für mich. Hat jemand eine Erklärung dafür?

LG
Benjamin

Points: 35
  • hat auf diesen Beitrag geantwortet.

    Hoi Benjamin!

    Deine Frage passt hier absolut, kein Problem! 🙂Es kann sein, dass Du als Leistungserbringer zum Zeitpunkt des Verkaufs einer periodischen Abo-Leistung (bis zum Ende 2023) nicht weisst, wann diese erbracht wird. Der Grund dafür ist, dass der Beginn der Leistungserbringung nicht vom Leistungserbringer, sondern vom Leistungsempfänger bestimmt wird. Du weisst jedoch, dass die Leistung mindestens für eine bestimmte Zeitdauer nach dem Jahresanfang 2024 erbracht werden muss. Sollte ein solcher Fall eintreten, musst Du das Entgelt pro rata temporis aufteilen.

    Points: 180
      5 Tage später

      Hoi Christoph
      Danke für die schnelle Antwort. Und welches Datum gilt als Beginn der Leistungserbringung? Ohne dieses Wissen kann ich das Entgelt nicht korrekt aufteilen 😒

      Points: 35

        Guten Abend Benjamin
        Sorry, das ist mir entfallen. In diesem Fall gilt das Verkaufsdatum als Beginn der Leistungserbringung.

        Points: 180
          6 Tage später

          Wenn ich ein Abo zum Nettopreis von CHF 1000 am 10. November 2023 verkaufe, das 6 Monate lang gültig ist, wird die Berechnung korrekt sein?
          21 + 31 Tage zum bisherigen Steuersatz oder (21 +31)/ (21 + 31 + 31 + 29 + 31 + 30 + 10) = 28,4% und
          31 + 29 + 31 + 30 +10 Tage zum neuen Steuersatz oder (31 + 29 + 31 + 30 + 10)/ (21 + 31 + 31 + 29 + 31 + 30 + 10) = 71,58%. Stimmt das?

          Points: 35
            10 Tage später

            Hallo Benjamin
            Deine Berechnung scheint korrekt zu sein. Das bedeutet, dass Du auf die ersten 284,2 CHF den bisherigen Steuersatz anwenden musst, während auf die restlichen 715,8 CHF der neue Steuersatz gilt.

            Ein schönes Weekend
            Christoph

            Points: 180
              2 Monate später

              Benjamin007 Hallo allerseits
              Sorry für meine Frage, die wahrscheinlich nicht zu diesem Forum passt. Da ich kein Experte im Bereich „Taxation“ bin, würde ich mich auf eine klare Antwort freuen, wie die MWST im Falle der jahresübergreifenden Dienstleistung ausgestellt wird, wenn der Beginn der Leistungserbringung beim Verkauf nicht definiert ist. Wegen der Erhöhung der MWST-Sätze ab 2024 ist das ja nicht offensichtlich, zumindest für mich. Hat jemand eine Erklärung dafür?

              LG
              Benjamin

              Ich habe die gleiche Frage

              Points: 5
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