Hallo allerseits
Sorry für meine Frage, die wahrscheinlich nicht zu diesem Forum passt. Da ich kein Experte im Bereich „Taxation“ bin, würde ich mich auf eine klare Antwort freuen, wie die MWST im Falle der jahresübergreifenden Dienstleistung ausgestellt wird, wenn der Beginn der Leistungserbringung beim Verkauf nicht definiert ist. Wegen der Erhöhung der MWST-Sätze ab 2024 ist das ja nicht offensichtlich, zumindest für mich. Hat jemand eine Erklärung dafür?
LG
Benjamin