Hallo zusammen

Wir buchen die Löhne, bzw. deren Abzüge wie SVA etc. auf Kontokorrente, z.B. 2270.
Nun gibt es sowohl bei der SVA, wie auch bei der Pensionskasse Differenzen zum Saldo des Kontokorrent und dem, was aus der Schlussrechnung z.B. der PK und SVA hervorgeht.

Wie verfahre ich mit diesen Differenzen?

PK: Muss ich die im jeweiligen Anteil den Mitarbeitern zurückzahlen?
Oder kann ich einfach das einfach mit 22xx an 54xx ausbuchen?

SVA: Dasselbe Problem - dieselben Fragen.

Firma: GmbH, 2 Teilhaber mit Lohn.

Vielen Dank für Eure Hilfe - da stehe ich auf dem Schlauch.

    3 Monate später

    Es scheint, als ob du mit einer komplexen Situation im Zusammenhang mit der Kontokorrentbuchung von Löhnen und deren Abzügen konfrontiert bist. Die Differenzen zwischen dem Kontokorrentsaldo und den Schlussrechnungen der Pensionskasse und SVA werfen Fragen auf, insbesondere bezüglich möglicher Rückzahlungen an die Mitarbeiter und der Verbuchung auf entsprechenden Konten.
    Als GmbH mit zwei Teilhabern im Lohnbereich kann das sicherlich eine knifflige Angelegenheit sein. Hoffentlich finden wir gemeinsam eine Lösung für dieses Problem.

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