Hoi zäme
Ich bin in der Schweiz quellensteuerpflichtig und arbeite schon seit langer Zeit auf Stundenbasis. Als ich meine Lohnabrechnung für November erhalten habe, war ich negativ darüber überrascht, dass mir ein viel höherer Satz anstelle der 3.5% Quellensteuer abgezogen wurde. Momentan warte ich noch auf eine Erklärung von meinem Treuhänder. Hat jemand eine Vermutung, woran das liegen könnte? Ich wäre für jegliche Information sehr dankbar.

Points: 35

    Hallo Roger,

    die Abrechnung der Quellensteuer kann manchmal recht kompliziert sein. In Ihrem Fall können unterschiedliche Faktoren entscheiden wie beispielsweise die Änderung des Tarifes, des Wohnortes oder der Nebentätigkeit. Könnte einer dieser Aspekte für Sie relevant sein?

    Points: 5

      Hi Christian
      Du hast voll ins Schwarze getroffen. Seit einigen Monaten übe ich eine Nebentätigkeit bei einem weiteren AG aus. Ich kann jedoch nicht nachvollziehen, wieso das meine Steuerbelastung bei meinem ersten AG beeinflussen sollte?

      Points: 35

        Hallo Roger
        Falls Du eine Nebentätigkeit ausübst, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass damit eine Satzerhöhung verbunden ist. Da in der Schweiz der Ansatz der progressiven Besteuerung gilt, wird das Gesamteinkommen ermittelt, um den relevanten Steuersatz feststellen zu können.
        Damit es deutlicher wird, würde ich gern folgendes Beispiel anführen:
        Ein Arbeitnehmer ist (Pensum 100%) mit einem Monatslohn von CHF 6000 bei nur einem Arbeitgeber angestellt. Tarif A0N, Quellensteuersatz im Kanton Zürich 7.4%. Quellensteuer = CHF 6000 X 7.4% = CHF 444 Link: https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/steuern-finanzen/steuern/quellensteuer/quellensteuertarif/quellensteuer_tarif_a_rz1_2024.pdf

        Points: 185

          Stellen wir uns eine weitere mögliche Beschäftigungsvariante vor: Der Arbeitnehmer arbeitet mit einem reduzierten Pensum von 60% bei diesem AG (sprich CHF 3 600 pro Monat) und gleichzeitig ist bei einem weiteren AG angestellt. Dort erhält er für seine Tätigkeit CHF 2 400 pro Monat (Pensum 40 %). Der Lohn bei einem einzelnen AG liegt nun tiefer als zuvor. Bedeutet das automatisch, dass ein tieferer Steuersatz zur Anwendung kommen soll? 4% bzw. 1,6%. Das wären 3600 X 4% + 2400 X 1,6% = CHF 182.5? Wäre das gerecht? Natürlich nicht.
          Wenn das der Fall wäre, würde der Arbeitnehmer im zweiten Szenario deutliche weniger Quellensteuern zahlen, obwohl er insgesamt den gleichen Bruttolohn erhält.

          Sofern der AN also eine zusätzliche Arbeitstätigkeit ausübt ist es fairer, den Steuersatz nicht auf Basis der einzelnen Beschäftigungsverhältnisse zu berechnen, sondern sämtliche Einkommen zu berücksichtigen. Über den Link findest Du eine detaillierte Erklärung (Kreisschreiben 45) https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/fachinformationen-dbst/dbst-kreisschreiben.html

          Points: 185
            6 Tage später

            Hi Sterngucker
            Ok,vielen Dank. Ich erkenne, dass das Thema viel komplizierter ist, als ich es mir zu Beginn vorgestellt habe. Der steuerbestimmende Betrag wird immer auf 100% hochgerechnet. Aber warum kommt in meinem Fall ein viel höherer Steuersatz zur Anwendung?

            Points: 35
              9 Tage später

              Hallo Roger
              Wenn Du nur bei einem AG im Stundenlohn angestellt bist und regelmässig den Lohn erhältst (monatlich), wird der steuerbestimmende Betrag nicht auf ein 100 % Pensum hochgerechnet

              Points: 185
                23 Tage später

                Das ist in der Tat eine interessante Frage, Roger. Es scheint, als ob die Berücksichtigung einer zusätzlichen Beschäftigung deine Steuerbelastung beeinflusst hat, selbst wenn sie bei einem anderen Arbeitgeber stattfindet.
                Es zeigt, wie komplex das Steuersystem sein kann, besonders wenn es um die Berechnung der Quellensteuer geht. Hoffentlich erhältst du bald eine klare Erklärung von deinem Treuhänder.

                Points: 5
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