Das ist eine interessante Frage, DDorovor. Die Unterscheidung zwischen Lieferung und Dienstleistung kann in grenzüberschreitenden Fällen kompliziert sein, besonders wenn es um das Thema Mehrwertsteuer geht. In diesem Fall könnte es wichtig sein zu prüfen, ob die Illustrationen als künstlerisches Werk betrachtet werden oder eher als Dienstleistung im Sinne von Beratung oder Gestaltung. Es könnte auch davon abhängen, ob die Illustrationen physisch geliefert wurden oder nur digital.