Hallo zusammen
Ich habe die GmbH erst vor ein paar Monaten gegründet.
Ich habe eine Frage zu Vorruhestandsmodel (BVG-Zusatzversicherung vom GAV vorgeschrieben) von dem ich erst jetzt erfahren habe. Leider muss ich diese Beiträge auch retrospektiv für Mitarbeiter bezahlen (AN und AG Beträge), die bereits die Firma verlassen haben.
Ich glaube, in solchem Fall, müsste man die Beiträge als Forderung gegenüber Personal im FIBU verbuchen (Forderung an Personal / Ertrag; Ertrag / Bank).
Frage: Kann ich, um langwierigen Diskussionen zu vermeiden (die Chancen dass die Beträgen bezahlt werden sind null), die Rechnung einfach direkt als Aufwand (Aufwandkonto für Arbeitgeber BVG / Bank) verbuchen?
Vielen herzliche Dank für ihre Antwort.