Claudia2020
Mit der Steuerausscheidung wird die Doppelbesteuerung vermieden. Das heisst, wenn zwei oder mehrere Gemeinden, Kantone oder Staaten die Steuerhoheit für Ihr Einkommen oder Vermögen beanspruchen, werden Sie nicht doppelt besteuert - die Steuern werden aufgeteilt. Bei interkommunaler Steuerausscheidung muss die Steuererklärung nur am Wohnsitzort eingereicht werden. Die Ausscheidung wird danach durch das Kantonale Steueramt oder durch das Steueramt der Wohnsitzgemeinde vorgenommen.