Weiss jemand, wie bei den Steuerklärungen Juristische Personen Kanton Aargau die Bescheinigung über Leistungen an Aktionäre/Gesellschafter korrekt ausgefüllt wird?
Meines Erachtens wird wie folgt ausgefüllt:
Bei Lohnbezüge /VR-Honorare/Spesenvergütungen werden die ausbezahlten Löhne etc gemäss Lohnausweisen der Gesellschafter eingetragen.
Bei den Ziffer 14.1 bis 14.3 wird das eingetragen, was in der Buchhaltung für private Nutzungen verbucht wurde.
Ist das so korrekt? Vielen Dank für eure Rückmeldungen.