JensD Hallo Jens
Nach dem Unfall sollte der Lohn dem Mitarbeiter weiterbezahlt werden. Es geht hier um sogenannten Lohnfortzahlungspflicht. Sehr oft wird dieses auf 80% des Normallohnes begrenzt. Das Geld, das die Firma von der Unfallversicherung vergütet bekommt, gehört der Firma und dient zur Aufwandsminderung.
Bruttolohn (der abgerechnet wurde) – Unfalltaggeld = Kosten, die die Firma selbst trägt (nur diese Differenz ist AHV-pflichtig)
Das Geld wird gleich wie Kranktaggeld über das Konto 5404 Leistungen von Sozialversicherungen verbucht. Ein Beispiel dazu findest Du beim Thema «Erhalten des Kranktaggeldes. Handhabung» https://accounting-forum.ch/d/70-erhalten-des-kranktaggeldes-handhabung
Grüsse
Alex