AnnaCole
Hallo Anna,
Lohnnebenleistungen sind Leistungen, die nicht in Geldform ausgerichtet werden, sondern verschiedene Vergünstigungen darstellen. Diese Leistungen können verschiedener Natur sein und dienen oft dazu, die Attraktivität eines Arbeitsplatzes zu erhöhen oder die Mitarbeiterbindung zu stärken.
Lohnnebenleistungen können deklarierungspflichtig sowie nicht deklarierungspflichtig sein. Sofern die erbrachten Leistungen bestimmte Grenzbeträge nicht überschreiten, unterliegen sie keinen Sozialversicherungsabzügen und keinen Einkommenssteuern bei den Arbeitnehmern. Dabei können folgende Nebenleistungen als Geschäftsaufwand geltend gemacht werden und reduzieren somit die Steuerbasis des Unternehmens: Reisen, Geschenke, Gesundheit und andere Leistungen.
Bewertbare und steuerbare Gehaltsnebenleistungen sind im Lohnausweis vor allem unter Ziffer 2 zu deklarieren. Diese Ziffer umfasst folgende Leistungskategorien:
Verpflegung, Unterkunft;
Privatanteil Geschäftsauto;
Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung;
Andere Lohnnebenleistungen.
Liebe Gruesse,
Peter.