Nick
Hi, zumindest für den Kanton Zürich gilt folgendes:
Unter Ziffer 2 im Formular «Berufsauslagen» kannst du folgende Abzüge machen:
CHF 7.50 pro Arbeitstag, max CHF 1600 im Jahr, «bei auswärtiger Verpflegung sofern die Dauer der Arbeitspause die Heimkehr nicht ermöglicht: wenn die Verpflegung durch den Arbeitgeber verbilligt wird und dem Arbeitnehmer trotzdem Mehrkosten entstehen»
Oder
CHF 15 pro Arbeitstag, max CHF 3200 «wenn die Verpflegung voll zu Lasten des Arbeitnehmers geht».
In deinem Fall würde ich zuerst die tatsächlichen Arbeitstage berechnen. Da die Verpflegung durch den Arbeitgeber verbilligt wird, sollte dann schliesslich der Maximalabzug von CHF 1600 zum Zuge kommen.
Diesen Abzug darfst du jedoch nur vornehmen, sofern die Pauschale vom Arbeitgeber nicht ausreicht für die Verpflegung sind.
Und beachte noch, ob auf dem Lohnausweis «G» angekreuzt ist. Sonst kannst du einen Pauschalabzug von CHF 3200 vornehmen 😉
Beste Grüsse