Hallo Experten

Ist zwar eher eine Buchhaltungsfrage, aber da bin ich in einem Accounting-Forum sicher nicht falsch :-)
Kann man die Kosten eines Businessplans als Aufwand geltend machen? Normalerweise ja schon, aber wie ist es, wenn der Businessplan vor der eigentlichen Firmengründung erstellt und privat bezahlt wurde?

Besten Dank für die Antworten. Mitzi

Points: 10
  • Hallo Theo
    Früher war es mal möglich, Gründungskosten (d.h. auch Kosten für den Businessplan) zu aktivieren und innerhalb von 5 Jahren (in der Regel) abzuschreiben. Dies nach Neuem Rechnungslegungsgesetz nicht mehr gestattet. Gründungs-, Planungs- und andere Organisationskosten müssen also in der Erfolgsrechnung erfasst und damit sofort «abgeschrieben» werden.
    Hier ein Beitrag zu den Gründungskosten und deren Aktivierung: https://accounting-forum.ch/d/151-gr-ndungskosten-keine-aktivierung
    Aber meistens macht das steuerlich sowieso keinen besonders grossen Unterschied.

Ja, das geht. Die Kosten für den Businessplan kan man als Aufwand im Nachhinein verbuchen. Auch wenn zum Zeitpunkt der Erstellung noch keine Buchhaltung in Betrieb oder die Firma noch nicht gegründet ist. Der zusätzliche Aufwand reduziert die Bemessungsgrundlage und damit die Gewinnsteuern.

Oft schreiben Start-ups am Anfang noch einen Verlust. Wenn man davon ausgeht, dass das Unternehmen irgendwann in den nächsten Jahren einen Gewinn schreibt, können diese Verluste dann immer noch mit den Gewinnen verrechnet werden. Ein Abzug der Businessplankosten lohnt sich also auf jeden Fall.

    Danke für die Antwort.
    Noch was: Wie ist das mit der Mehrwertsteuer? Kann man diese auch noch zurückholen?

    Points: 10

      Ja, mit der Verbuchung kann die MWSt als Vorsteuer geltend gemacht werden, was die MWSt-Last dann entsprechend reduziert.
      Sollte das Unternehmen zum Zeitpunkt noch nicht MWSt-pflichtig sein, sondern erst später, geht es auch. Dann einfach via Einlageentsteuerung.

        Hallo Forum
        Wenn ich schon mal hier bin: Wir haben auch Kosten für einen Businessplan gehabt. Nun die Frage nicht, OB man die als Aufwand verbuchen soll oder nicht, sondern WIE.
        Könnte man diese Kosten nicht aktivieren und dann abschreiben? Dadurch könnte man die anfallenden Kosten ein bisschen verzögern, denn am Anfang fallen sowieso fast keine Gewinne an...
        Gruss, Theo

        Points: 10
          6 Tage später

          Hallo Theo
          Früher war es mal möglich, Gründungskosten (d.h. auch Kosten für den Businessplan) zu aktivieren und innerhalb von 5 Jahren (in der Regel) abzuschreiben. Dies nach Neuem Rechnungslegungsgesetz nicht mehr gestattet. Gründungs-, Planungs- und andere Organisationskosten müssen also in der Erfolgsrechnung erfasst und damit sofort «abgeschrieben» werden.
          Hier ein Beitrag zu den Gründungskosten und deren Aktivierung: https://accounting-forum.ch/d/151-gr-ndungskosten-keine-aktivierung
          Aber meistens macht das steuerlich sowieso keinen besonders grossen Unterschied.

            9 Tage später

            Ja, haben wir auch so gemacht. Allerdings hatten wir auch externe Hilfe und damit eine Rechnung. So funktionierts auf jeden Fall mit dem Abzug. Ich bin mir allerdings nicht sicher, wie es ist, wenn man den Businessplan selbst erstellt - da fallen ja implizit auch Kosten an. Aber ob das abzugsfähig ist?

            Points: 35
              5 Tage später
              3 Jahre später
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