Ja, das geht. Die Kosten für den Businessplan kan man als Aufwand im Nachhinein verbuchen. Auch wenn zum Zeitpunkt der Erstellung noch keine Buchhaltung in Betrieb oder die Firma noch nicht gegründet ist. Der zusätzliche Aufwand reduziert die Bemessungsgrundlage und damit die Gewinnsteuern.
Oft schreiben Start-ups am Anfang noch einen Verlust. Wenn man davon ausgeht, dass das Unternehmen irgendwann in den nächsten Jahren einen Gewinn schreibt, können diese Verluste dann immer noch mit den Gewinnen verrechnet werden. Ein Abzug der Businessplankosten lohnt sich also auf jeden Fall.