lgerber
Hallo 🙂
Vermögensverwaltungskosten sind Gebühren, die im Zusammenhang mit der Verwaltung von Vermögenswerten anfallen. Sie umfassen typischerweise verschiedene Arten von Kosten, die mit der Verwaltung von Investitionen verbunden sind, wie z.B. Beratungsgebühren, Depotgebühren, Transaktionskosten, Verwaltungsgebühren für Investmentfonds oder ETFs usw.
Diese Kosten können je nach Art der Vermögensverwaltung und den Dienstleistungen, die von Finanzberatern, Investmentgesellschaften oder Vermögensverwaltungsgesellschaften angeboten werden, variieren. In der Regel werden Vermögensverwaltungskosten transparent kommuniziert, entweder als feste Gebühren, Prozentsätze des verwalteten Vermögens oder als Kombination aus beidem. Es ist wichtig, diese Kosten zu verstehen und zu berücksichtigen, da sie einen erheblichen Einfluss auf die Rendite einer Anlage haben können.
Abzugsfähig sind die Vergütungen (inkl. MWST), die der Steuerpflichtige an Dritte für die Besorgung der allgemeinen Verwaltung von Gegenständen des Privatvermögens entrichtet:
Auslagen für die Aufbewahrung von Vermögenswerten, namentlich Depotgebühren für die Verwahrung von Wertpapieren in offenen Depots.
Gebühren für Schrankfächer (Tresor, Safe), in denen Wertsachen aufbewahrt werden, sowie die Inkassokosten und Transferspesen, welche der Einforderung und Sicherung der Guthaben, Zinsen, Beteiligungserträge und Gewinnanteile dienen (z.B. bei Couponeinlösungen in Fremdwährung).
Bankspesen für das Erstellen von Rückforderungs- und Anrechnungsanträgen für ausländische Quellensteuern.
Bankspesen für das Erstellen von Wertschriftenverzeichnissen mit Ertragsangaben zu Steuerzwecken.
In den kantonalen Veranlagungspraxen wird für Verwaltungskosten eine Pauschale von 1-3‰ des durch Dritte verwalteten Wertschriftenvermögens zugelassen.