Hi Forum,

ich habe Aktien von einem ausländlischen Unternehmen mit Quellensteuer. Meinem Konto wurde dementsprechend ein Nettobetrag gutgeschrieben. Aber wie ich sehe, soll ich in meiner Steuererklärung den Bruttobetrag deklarieren.
Heisst das, dass ich doppelt besteuert werde? 🙄

Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!

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    Hi Timo,

    In meisten Fällen wird man nicht doppelt besteuert. Dank den zahlreichen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und anderen Ländern findet bei korrekter Deklaration in der Steuererklärung eine Teildoppelbesteuerung resp. eine geminderte Doppelbesteuerung. Auch in diesem Fall kann man die Differenz direkt von den ausländischen Behörden einfordern. Dies erfordert zusätzliche Kosten sowie persönlichen Arbeitsaufwand, aber bei hohen Beträgen lohnt es sich..

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      Steinbock Vielen Dank für die Antwort ☺ Wo kann ich mehr Infos dazu bekommen?

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