Hallo Mitglieder,
ich habe neulich mein Haus renoviert. Kann ich diese Kosten von meinen Steuern abziehen?
Danke und viel Grüss,
Luca.

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    Luca7764

    Hallo,

    In der Schweiz können bestimmte Renovierungs- und Unterhaltskosten unter bestimmten Bedingungen von den Steuern abgezogen werden. Allerdings gibt es bestimmte Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit diese Kosten abzugsfähig sind. Zum Beispiel:

    • Eigenheim: Die Renovierungskosten müssen für ein selbstgenutztes Eigenheim entstanden sein. Mietobjekte oder Ferienhäuser sind normalerweise nicht abzugsfähig.

    • Erhaltung oder Verbesserung: Die Kosten müssen entweder für die Erhaltung des Wohnraums oder für die Verbesserung der Energieeffizienz des Hauses verwendet worden sein. Das bedeutet, dass allgemeine Reparaturen und Wartungsarbeiten sowie Investitionen in energiesparende Maßnahmen in der Regel abzugsfähig sind.

    • Nachweise und Belege: Es ist wichtig, alle relevanten Belege und Nachweise für die durchgeführten Renovierungsarbeiten aufzubewahren. Dazu gehören Rechnungen von Handwerkern, Materialkosten und andere Ausgaben im Zusammenhang mit den Renovierungsarbeiten.

    • Höchstgrenzen und Einschränkungen: Es gibt normalerweise Höchstgrenzen für den Abzug von Renovierungskosten, und einige spezifische Ausgaben könnten möglicherweise nicht vollständig abzugsfähig sein. Zum Beispiel gibt es in der Regel Begrenzungen für den Abzug von Kosten für Luxusrenovierungen oder Umbauten.

    Es ist wichtig zu beachten, dass die steuerlichen Regelungen je nach Kanton variieren können, daher ist es ratsam, sich an die örtlichen Steuerbehörden zu wenden oder einen Steuerberater zu konsultieren, um genaue Informationen zu erhalten, die auf deine individuelle Situation zutreffen.

    Beste Gruesse,
    Florian.

    Points: 5

      Luca7764

      Hallo Luca, du kannst nur die Kosten abziehen, die nicht wertsteigernd sind. Der Wert des Hauses darf also nicht durch die ausgeführten Massnahmen steigen.

      Points: 5

        Soweit ich weiss, kann man die Kosten je nach Kanton zwischen 10% und 20% ohne Nachweis abziehen. Falls die Ausgaben höher als 20% des Bruttomietertrages der Liegenschaft liegen, kann man die tatsächliche Kosten geltend machen und damit die Abzüge erhöhen 🙂

        Points: 5

          Vielen Dank an alle!

          Points: 10
            3 Monate später
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