Liebe Experten und Forumsteilnehmer
Kurze Frage zur Mieterkaution: Muss ich eine Buchung vornehmen? Und was passiert, wenn ich bei Auszug nicht mehr alles zurückbekomme?
Verbuchung der Mietkaution
- Best Answerset by RomanKeller
Lieber Alex
Falls du eine Mieterkaution zahlen musst, ist dies buchhalterisch gesehen ein Aktivtausch. Konkret kannst du den Betrag zu Lasten des Bank-Konto und zu Gunsten des Mieterkautionskontos buchen. Das Mieterkautionskonto lautet ja in der Regel auf dich. Somit ist es einfach ein Bankkonto mehr in deiner Bilanz, welches aber im Anlagevermögen geführt werden kann.
Bei Beendigung des Mietverhältnisses kann dann die Rückbuchung erfolgen. Falls ein Schaden aufgetreten ist und du nicht die volle Summe zurückerhältst, musst du diesen Betrag als Betriebsaufwand realisieren.
Gruss
Pascal
Diese Frage würde mich auch interessieren....aber mehr aus Sicht des Vermieters? Wie soll ich als Vermieter die Mietkaution verbuchen?
Hi Roger
Für den Fall, dass du als Vermieter auftrittst, musst du zu Beginn des Mietverhältnisses, also wenn die Kaution hinterlegt wird, keine Buchung vornehmen. Grund: Es findet kein Geldfluss auf deiner Bilanz statt. Wie in obiger Antwort erwähnt, lautet das Mieterkautionskonto in der Regel auf den Mieter.
Als Vermieter musst du einzig in einem Schadensfall eine Buchung vornehmen. In einem solchen Fall wird der Schadensbetrag dir als Banküberweisung zu Lasten des Mieterkautionsdepots überwiesen, welchen du dann über den betrieblichen Ertrag realisieren musst.
Gruss
Pascal
Wie wäre es im Falle einer Mietkautionsversicherung?