Hi Roger
Für den Fall, dass du als Vermieter auftrittst, musst du zu Beginn des Mietverhältnisses, also wenn die Kaution hinterlegt wird, keine Buchung vornehmen. Grund: Es findet kein Geldfluss auf deiner Bilanz statt. Wie in obiger Antwort erwähnt, lautet das Mieterkautionskonto in der Regel auf den Mieter.
Als Vermieter musst du einzig in einem Schadensfall eine Buchung vornehmen. In einem solchen Fall wird der Schadensbetrag dir als Banküberweisung zu Lasten des Mieterkautionsdepots überwiesen, welchen du dann über den betrieblichen Ertrag realisieren musst.
Gruss
Pascal