Hallo B_Gerber
Es bezieht sich auf An- und Verkauf von Immobilien. Hier geht es um die innerhalb eines Jahres anfallenden Kosten, die beim An- bzw. Verkauf entsprechend zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden sollen. Als Beispiel können wir folgende Situation nehmen: Servicepauschale bezahlt man für das ganze Jahr im Voraus am Anfang des Jahres. Im April dieses Jahres wird das Objekt verkauft, d.h. die Kosten, die schon bezahlt wurden, sollten entsprechend zwischen An- und Verkäufer aufgeteilt werden. Bis zum Datum des Vertrages trägt die Kosten der Verkäufer, aber alle weiteren Kosten sollten dem Käufer marchzählig berechnet werden. Für den Käufer sind es Unterhaltkosten. Der Verkäufer verbucht es als Ertrag.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Grüsse
Alex