m_kappel Hallo
Falls der Arbeitnehmer aus Gründen, die nicht in seiner Person liegen, wie Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder Ausübung eines öffentlichen Amtes, also ohne sein Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert wird, soll laut dem Art. 324a OR der entfallende Lohn während einer beschränkten Zeit weiterbezahlt werden. Diese Lohnfortzahlung ist unabhängig von der Höhe des Lohnes oder vom Pensum, da Teilzeitarbeit und Vollzeitarbeit in dem Sinn gleichbehandelt werden.
Wenn es um den Betrag geht, dann hängt dies von mehreren Faktoren ab.
Arbeitet der Mitarbeiter regelmässig oder unregelmässig? Und wenn regelmässig, hat er verkürzte Arbeitszeiten oder arbeitet er nur an einigen Tagen die Woche? Falls es um die letztere Variante geht, dann ist zu berücksichtigen, wann der Mitarbeiter genau krank war.
Bei unregelmässiger Arbeit sieht die Situation noch anders aus.
Liebe Grüsse
Alex