Hoi zäme
Ich habe eine Frage bezüglich Abschreibungen. Ist es überhaupt möglich die Abschreibungsmethode zu wechseln? Z.B. habe ich mit der linearen Methode angefangen und nach 2 Jahren möchte ich auf degressiv ändern. Falls dies möglich ist, wie oft kann ich das machen und welche Voraussetzungen gibt es dazu?
Danke im Voraus

Gruss
Florian

  • hat auf diesen Beitrag geantwortet.
    8 Tage später

    Florian_96 Hallo Florian

    Der Wechsel von linear zu degressiv ist nicht zulässig, umgekehrt ist es aber möglich. Der Wechsel darf aber nur einmalig durchgeführt werden und soll gut begründet sein. Bei der degressiven Abschreibung wird der Restbuchwert niemals komplett abgeschrieben. Damit Anlagegüter nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer keinen Wert mehr auf der Bilanz zeigen, kann man die Abschreibungsmethode ändern. Sollte der Wechsel zum richtigen Zeitpunkt gemacht werden, dann kann man höher als bis dahin möglich abschreiben. Der richtige Zeitpunkt kann mittels folgender Formel festgestellt werden:
    Nutzungsdauer – (100/Abschreibungssatz für degressive Methode) + 1

    Grüsse
    Alex

    • haben auf diesen Beitrag geantwortet.

      Alex_W Danke Dir für die ausführliche Erklärung. Ich habe aber einige weitere Fragen dazu. Wie ich gelesen habe, kann man auch direkt und indirekt abschreiben. Was ist aber üblicher und einfacher? Kann das auch während der Geschäftstätigkeit geändert werden?

      • hat auf diesen Beitrag geantwortet.

        Florian_96 Man kann nicht sagen, was üblicher ist, da es sehr vom Unternehmen abhängt. Die direkte Buchungsmethode ist einfacher, deswegen wird die Methode öfter bei den Unternehmen genutzt, die nicht so viele Anlagegegenstände haben. Für Unternehmen mit grossen Anlagebeständen ist die indirekte Methode besser, da sie mehr Informationen liefert. Der Wechsel der Methoden in diesem Sinne ist ungewohnt. In Sonderfällen ist es aber möglich, z.B. einen Wechsel von der indirekten auf die direkte Methode vorzunehmen, um bei einem raschen Verkauf eines Aktivum nicht dessen Wert in die Bilanz zu buchen und dann gleich wieder rauszunehmen.

          ein Monat später
          2 Jahre später

          Alex_W Gibt es irgendein offizielles Schreiben der ESTV oder ein Merkblatt zu diesem Thema? Oder ist das mit dem OR Artikel 958 c Abs. 1 Ziff 6 "Es sind bei der Darstellung und der Bewertung stets die gleichen Massstäbe zu verwenden." zu begründen?
          Danke und Grüsse
          Bea

            7 Monate später
            2 Jahre später
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