Danke Roger für die rasche Antwort. Genau das ist ja meine Frage. Der Versicherer hat damit kein Problem, ihm ist es egal, aus seiner Sicht kommt es ja auch nicht drauf an, das Auto wird so oder so von mir gefahren. Gehört es der Firma könnten es ja auch noch andere Mitarbeiter sein, deshalb ist die Prämie höher, aber gibt es nicht.
Aus Sicht der Firma kann ich ja selber entscheiden, daher auch egal. Die Frage ist dann noch was der Staat, die Steuern oder rechtliche Situation ist, da hoffte ich mir eine Antwort von Ihnen. Mein Buchhalter und Steuerberater meinte auch, kein Problem!
Besten Dank Felicio
Hallo Felicio,
in der Praxis sollte die Versicherung zum Eigentümer des Fahrzeugs passen – gehört das Auto der GmbH, sollte es normalerweise auch über die GmbH versichert sein. Eine private Versicherung könnte hier potenzielle Probleme mit sich bringen.
Das Risiko besteht darin, dass der Versicherer im Schadensfall die Deckung möglicherweise verweigert. Zudem ist fraglich, ob die Versicherungskosten weiterhin über die Firma laufen können, wenn das Auto privat versichert ist – eher nicht.
Es wäre daher sinnvoll, direkt bei Ihrem Versicherer nachzufragen, ob der Deckungsumfang in Ihrem Fall beeinträchtigt wird.
Ein Weg zur Arbeit ist 75km. Also 150km/Tag
Es wird nicht täglich nötig sein 150km zu fahren.
Ich habe die Möglichkeit ein Privates Fahrzeug zu kaufen, hier würde mir der Arbeitgeber einen noch nicht definierten Pauschalbetrag auszahlen.
Ich habe die Möglichkeit ein Geschäftsfahrzeug zu erhalten wo ich nur für die Sprit/Ladekosten selbst aufkomme. Ein Firmeninterner Betriebsmechaniker erledigt Wartung und Unterhalt.
Was ist steuerlich gesehen interessanter für mich ohne grosses Know-How in Sachen Steuern.
Vielen Dank für Ihre Antwort
]]>Bemessungsgrundlage ist der effektive Kaufpreis exklusive Mehrwertsteuer.
Bei Leasingfahrzeugen gilt aber: Wird das Fahrzeug nach x Jahren mittels Zusatzzahlung von der Leasingfirma abgekauft, gilt für die Bemessungsgrundlage des Privatanteils weiterhin der Barkaufspreis des Fahrzeugs zu Leasingbeginn exkl. MwSt.
Werden Pauschalspesen ohne zugrundeliegendes bewilligtes Spesenreglement ausbezahlt, müssen sie dem Arbeitnehmer als Lohn angerechnet werden und sind dementsprechend sozialversicherungs- und einkommenssteuerpflichtig. Ohne Bewilligung lohnt sich das also nicht.
Der beantragte Betrag für den monatlichen “Autoanteil” an den Pauschalspesen sollte die durchschnittlich pro Monat gefahrene Kilometeranzahl mal CHF 0.70 betragen. Wichtig: Sie dürfen hier nur die Kilometer berücksichtigen, die sich ausserhalb des Ortsrayons (also ausserhalb eines 30 km Radius vom Ausgangsort) befinden. Fahrten innerhalb des Ortsrayons sind mit der Ausrichtung der Pauschalspesen schon abgegolten. Die weiteren Voraussetzungen an Pauschalspesen werden von den Steuerämtern in den Muster-Spesenreglementen ganz genau definiert, die sind online ersichtlich, auf jeden Fall z. B. von der Steuerverwaltung Kt. Zürich, an denen Sie sich orientieren können.
Wenn das Auto in der Firma bleibt, dann hat der Mitarbeiter folgende Vorteile:
Benzin/Diesel, Unterhalt, Versicherung, Strassenverkehrsabgaben und Garagierung zahlt die Firma. Da es sich um ein Luxusfahrzeug handelt, werden nach 7 Jahren die Reparaturen recht teuer werden, da das Auto aus sämtlichen Garantiedeckungen “raus” ist und die Teilekosten hoch sind, insbesondere bei einer hohen Laufleistung pro Jahr.
Nachteil: Der Privatanteil bleibt unverändert, eine Leasingübernahme führt nicht zu einer Reduktion des zugrundeliegenden Kaufpreises für den Privatanteil.