Hallo!
In der Erfolgsrechnung sollten nur die Konten aufgeführt werden, die einen direkten Einfluss auf das Jahresergebnis haben. Einmalige Erträge oder Aufwendungen, die sich auf andere Zeiträume beziehen, sollten stattdessen in der Bilanz abgebildet werden. Für eine klare Darstellung empfiehlt es sich, diese Positionen im Anhang zu erläutern, indem die Art der Erträge oder Aufwendungen beschrieben, die betreffenden Zeiträume angegeben und erklärt wird, wie sich diese auf das laufende Geschäftsjahr auswirken.
Wir haben noch einen Artikel zu diesem Thema – https://treuhand-suche.ch/blog/aktive-rechnungsabgrenzungen/
]]>Der Artikel war sehr informativ und hilfreich! Ich habe eine spezifische Frage zur Erfolgsrechnung. Wie sollte ich einmalige Erträge oder Aufwendungen verbuchen, die sich auf andere Fiskalperioden beziehen? Gibt es dafür eine spezielle Methode oder Richtlinie?
Ich freue mich auf Ihre Antwort und bedanke mich im Voraus!
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