Hallo Nadine,
Gerne beantworte ich Ihre Frage.
Wenn sich die Arbeitsverhältnisse geändert haben und der Mitarbeiter tatsächlich keine geschäftsbezogenen Ausgaben mehr hat, sollte die Zahlung der Pauschalspesen überprüft und gegebenenfalls angepasst oder gestoppt werden. Werden Pauschalspesen weitergezahlt, obwohl keine Auslagen mehr anfallen, besteht das Risiko, dass diese Beträge als steuerbares Einkommen gewertet werden.
Zudem behält sich die Steuerverwaltung vor, die Spesenreglemente und Pauschalspesen regelmässig (spätestens nach 5 Jahren) auf ihre Aktualität und Angemessenheit zu überprüfen.
Hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Hallo Tom72. Das Spesenreglement müssen Sie nur einmalig genehmigen lassen.
Freundliche Grüsse
Roger Frei
Das Steueramt deklariert, dass die Pauschalspesen „angemessen“ sein müssen. In der Praxis bedeutet das meistens etwa 3-5% des Nettolohns. Hier kannst du eine Diskussion dazu lesen: https://treuhand-suche.ch/forum/d/31-h-he-der-pauschalspesen-umfrage
]]>Danke! Und wie hoch dürfen die Pauschalspesen sein?
]]>Guten Tag David. Ja. Das ist richtig.
Freundliche Grüsse
Roger Frei
Hallo Laura. Die einzelnen Steuerämter haben oft eigene Anforderungen an Dokumente. Du kannst dich hier ein Muster anschauen und als Grundlage nehmen. Oder am besten bei deinem Steueramt nachfragen – dann hast du bessere Chancen, dass das Reglement genehmigt wird. Alternativ kannst du einen Treuhänder aus deinem Umgebung fragen: Verwende auf der Suchseite https://treuhand-suche.ch/companies den Filter nach Ort oder PLZ und finde einen passenden Treuhänder.
Freundliche Grüsse
Roger Frei