Danke Dir, lieber Roger. Das hatte ich so ähnlich bereits vermutet. Das hilft sehr.
Liebe Grüsse,
Adrian
Hallo Adrian,
grundsätzlich bringt die Nutzung eines Firmenwagens einige Vorteile mit sich, die oft die Nachteile überwiegen. In Ihrem Fall sieht es aber nicht unbedingt danach aus. Da Sie das Fahrzeug auch privat nutzen werden (zu dritt), muss jeder von Ihnen den Privatanteil (0.9 % des Kaufpreises pro Monat) als Lohnbestandteil ausweisen.
Im Prinzip sollten noch weitere Faktoren berücksichtigt werden, um eine wirklich fundierte Entscheidung zu treffen. Aber allein dieser Punkt wirft bereits Zweifel auf, ob das Geschäftsauto in Ihrem Fall tatsächlich zu einer Steuerersparnis führt.
Herzliche Grüsse
Roger Frei
Hallo Margrit. Gern geschehen! Und vielen Dank für Ihren Erfahrungsbericht!
Freundliche Grüsse
Roger Frei
Hallo Ramon. Die Frage ist berechtigt und tatsächlich steigt der Privatanteil mit steigendem Kaufpreis. Je nach Kanton beginnt die Kategorie «Luxusfahrzeuge» bei einem Kaufpreis von CHF 80’000 oder erst bei CHF 120’000 exkl. MwSt.
Für Luxusfahrzeuge gilt je nach Kaufpreis (exkl. MwSt.) ein Privatanteil von 11% bis 17%. Bei Leasingfahrzeugen wird auf den Barkaufspreis abgestellt. Wir empfehlen Ihnen, bei der Steuerverwaltung konkret vorstellig zu werden und eine schriftliche Bestätigung des anzuwendenden Privatanteils einzuholen. Die Steuerverwaltungen ziehen dafür die sogenannte «Orientierungshilfe Luxuswagen» zu Rate – die ist allerdings zum Leidwesen der Steuerpflichtigen nicht publiziert. In Zeiten moderner und transparenter Public Governance sicher ein Unding.
Freundliche Grüsse
Roger Frei
Vielen Dank für die Antwort schon im Voraus
]]>Leider nein 🙂 Sonst würden wohl viel mehr Firmen mit dem SSS abrechnen…
Wird die Mehrwertsteuer als Saldosteuersatz abgerechnet, dann braucht es keine Korrektur der Vorsteuer (die gibt es ja nicht), sondern der Mehrwertsteuer. Das heisst, der Privatanteil muss als Umsatz in Ziffer 200 des Mehrwertsteuerdeklarationsformulars deklariert werden, davon ist dann der von der ESTV festgelegte Saldosteuersatz prozentual als MWST geschuldet.
*Rechenbeispiel:*
Gebrauchtes Auto kostet exkl. MwSt. 50’000 Fr. (Neuwagenpreis ist irrelevant)
Privatanteil pro Jahr: 12 * 0.8% * 50000 = 4800 Fr. pro Halbjahr sind das also 2400 Fr.
(wird auf dem Lohnausweis ausgewiesen, sämtliche Sozialabgaben müssen darauf entrichtet werden)
Korrektur Mehrwertsteuer für ein Halbjahr/Semester:
Saldosteuersatz (z.B. Beratungsdienstleistungen) = 5.9%
5.9% * 2400 = 141.60 Fr.
***Achtung***: ab 1.1.22 beträgt der Privatanteil 0.9% pro Monat (vorher 0.8%)
]]>Hallo Markus. Nein, diese Ausgaben sind bereits im Privatanteil berücksichtigt.
Freundliche Grüsse
Roger Frei