David, danke sehr.
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie sicher in unserem anderen Artikel – MWST Anmeldung: Saldosteuersatz oder effektive Methode?
Vielen Dank für den Hinweis, Fehler wurde korrigiert.
]]>Die Abrechnung der Spesen hat nichts mit der Methodenwahl (brutto oder netto) zu tun. Es gibt noch eine andere Methode, die nennt sich „Durchlaufende Posten“. Dort müssen als Adresse die Angaben des Kunden verwendet werden, aber das ist nicht Thema des obigen Artikels. Wenn es dich interessiert, kannst du z.B. hier mehr erfahren: https://treuhand-suche.ch/forum/d/71-mwst-und-weiterverrechnung
]]>Richtig, entscheidend ist natürlich die Absprache mit dem Kunden, wer welche Spesen übernimmt. Dasselbe gilt dann auch für die verwendete Methode.
Mir sind keine konkreten Regeln oder eine Usanz bekannt, wann was abgerechnet wird. Aber aus deinem Beispiel schliesse ich, dass wohl vor allem im B2B-Bereich solche Spesenübernahmen zur Anwendung kommen und weniger im B2C-Bereich. Bzgl. der Methodenwahl erübrigt sich im B2C-Bereich die Frage ja sowieso, da Privatpersonen nicht Mwst-pflichtig sind.