Hi Andreas
Im Prinzip hast Du zwei Möglichkeiten:
1. Du lässt dir die Buchhaltung so wie sie ist aushändigen und übergibst sie so einem neuen Treuhänder. Dieser weiss, was zu tun ist, egal ob bis Ende eines Quartals bzw. Semesters gebucht wurde oder nicht. Dieser Treuhänder erstellt dann per 31.12.2021 einen Abschluss. Da es sich um ein Start-up handelt, sollte der Abschluss nicht zu komplex sein und der neue Treuhänder kann einen Abschluss auf Basis von Buchungen des «alten» Treuhänders machen, sollte kein Problem sein.
2. Falls 2021 noch nichts oder nicht viel verbucht wurde, könntest Du beim Steueramt das überlange Geschäftsjahr widerrufen und den alten Treuhändern beauftragen, einen regulären Jahresabschluss per 31.12.2020 zu erstellen. Dann könnte der neue Treuhänder ab 1.1.2021 «frisch» beginnen. Wichtig: Steuerfrist 2020 verlängern.
Dein Vorgehen sollte davon abhängen, wie viel schon verbucht wurde. Da nicht die Kosten sondern die «Responsiveness» deines gegenwärtigen Treuhänders ein Problems ist, spricht nicht viel dagegen, mit ihm die Arbeit sauber und klarem Schnitt zu beenden. Also scheint ein Abschluss 2020 durchaus plausibel zu sein.
Hoffe das hilft weiter!
Grüsse,
Alex