Hi Thor
Mir ist nicht ganz klar, wie ich den Lohn nach der ersten Methode (über Passiven) verbuchen muss. Könntest Du mir ein Beispiel der Lohnverbuchung mit den Sozialversicherungsabzügen bringen? Ich wäre Dir sehr dankbar.
LG
Reto

    Hallo Reto

    Nehmen wir folgendes an: ein MA hat einen Monatslohn von CHF 7000 (brutto).

    AN-Beiträge:
    AHV/IV/EO - 5.125% - CHF 358.75;
    ALV - 1.1% - CHF 77.00;
    NBU - CHF 70.00;
    KTG - CHF 35.00;
    BVG - CHF 250.00.

    AG-Beiträge:
    AHV/IV/EO - 5.125% - CHF 358.75;
    ALV - 1.1% - CHF 77.00;
    BU - CHF 5.00;
    KTG - CHF 35.00;
    BVG - CHF 250.00.

    Auszug aus dem Kontenplan:
    1020 Bankkonto
    2002 Verbindlichkeiten für Personalaufwand
    2270 Verbindlichkeiten für Sozialversicherungen (BVG)
    2271 Verbindlichkeiten für Sozialversicherungen (AHV, IV, EO, ALV)
    2273 Verbindlichkeiten für Sozialversicherungen (UVG)
    2274 Verbindlichkeiten für Sozialversicherungen (KTG)
    5000 Lohnaufwand
    5700 AHV, IV, EO, ALV
    5720 BVG-Beitrag
    5730 UVG-Beitrag
    5740 KTG-Beitrag

    Dann sieht die Verbuchung über Passiven folgendermassen aus:
    Soll-Konto / Haben-Konto
    5000/2002 - Monatslohn netto
    5000/2271 - AN-Beiträge AHV/IV/EO
    5000/2271 - AN-Beiträge ALV
    5000/2273 - AN-Beiträge UVG
    5000/2274 - AN-Beiträge KTG
    5000/2270 - AN-Beiträge BVG
    5700/2271 - AG-Beiträge AHV/IV/EO
    5700/2271 - AG-Beiträge ALV
    5730/2273 - AG-Beiträge UVG
    5740/2274 - AG-Beiträge KTG
    5720/2270 - AG-Beiträge BVG

    Gemäss unserer Annahme wird der Nettolohn in Höhe von CHF 6209.25 (Bruttolohn–AN-Beiträge) dem MA ausbezahlt:
    2002/1020

    Die Akontozahlungen für Sozialversicherungen (z.B. KTG) weisen wir in den Passivkonten aus:
    2274/1020.

    Ich hoffe, dass ich Dir damit helfen konnte.
    Beste Grüsse
    Thor

    • haben auf diesen Beitrag geantwortet.

      Thor Besten Dank für deine rasche und ausführliche Antwort. Ich habe noch eine kurze Frage: wie kann ich die Kinderzulagen, die dem MA ausbezahlt werden, verbuchen?
      LG
      Reto

      • hat auf diesen Beitrag geantwortet.
        2 Jahre später

        Hallo zusammen
        Wir haben eine CO2-Rückverteilung von der SVA erhalten, diese wurde uns in der Akontorechnung für Q3 gutgeschrieben. Wie soll man diese korrekt in der Buchhaltung erfassen?
        LG

        • hat auf diesen Beitrag geantwortet.

          MarcelMarcel Hi Marcel
          Ich würde die Rückvergütung über das Kontokorrent SVA als periodenfremder Ertrag buchen.
          Gruss Reto

          Points: 5
            4 Monate später

            Hallo zusammen,

            Ich habe da noch eine zusätzliche Frage: muss mann die AN/AG-Beiträge jede Monat für jede einzelne Arbeitnehmer verbuchen? Oder kann mann alle Beiträge zusammen verbuchen?
            z.B. 5700/2271 - AG-Beiträge AHV/IV/EO -> einmal im Monat für alle Arbeitnehmer zusammen?
            Und welche Belege brauche dafür?

            Beste Grüsse,
            Steven

            • hat auf diesen Beitrag geantwortet.

              Hi Steven
              Man kann gerne eine monatliche Sammelbuchung für alle Arbeitnehmer vornehmen. Als Buchungsgrundlage dienen die abgeschlossenen Lohnabrechnungen.

                4 Monate später
                3 Jahre später

                Thor
                Hallo Thor, ein super Beispiel!

                Ich hätte eine Folgefrage: wie buche ich es korrekt, wenn ich bei der Ausgleichskasse Anfangs Jahr eine höhere provisorische Lohnangabe gemacht habe und demnach der Ausgleichskasse während des Jahres zu viel Akontobeiträge bezahlt habe?
                Ich erhalte dann (nach der definitiven Angabe der Lohnsumme bei der AHV) eine Rückerstattung im nächste Jahr, wie buche ich den Betrag welcher mir zurückbezahlt wird?
                1020/2274 (am Beispiel AHV..)
                Ist noch eine weitere Buchung nötig? Wenn ich die Abzüge beim Mitarbeiter korrekt vorgenommen habe, sollte das Konto Verbindlichkeiten nach der Rückerstattung auf Null sein oder? Wenn dies nicht null ist, liegt wohl irgendwo ein Fehler …

                Vielen Dank und Gruss
                Martina

                • hat auf diesen Beitrag geantwortet.
                  5 Monate später

                  MIMMIM
                  Im Grundsatz solltest Du bei Buchung der Gutschrift der Ausgleichskasse das Passiv-Konto saldieren können.
                  In diesem Zusammenhang frage ich nach der Abgrenzung der zuviel bezahlten Beiträge, Gutschrift folgt oft im Folgejahr.
                  Danke für jeden Input!

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