Hallo zusammen
Eigentlich ist es erlaubt, verschiedene Methoden bei der Lohnverarbeitung zu verwenden. Im Fall, der von Anna beschrieben wurde, verbucht man die Löhne über die Passiven. Dabei wird die aktuelle Schuld bzw. das Guthaben gegenüber den Sozialversicherungsinstitutionen in den Passivkonten ausgewiesen. Wenn man die Löhne über Passiven verbucht, erfasst man die Arbeitgeber-Beiträge als Aufwand und gleichzeitig die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge insgesamt als Schuld gegenüber der Sozialversicherung. Auf diese Weise verbucht man die Akontozahlungen der Versicherungsprämien über die entsprechenden Konten in den Passiven und die Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungen werden immer korrekt ausgewiesen.
Es ist jedoch möglich, die Löhne über den Aufwand zu verbuchen. Dann verwendet man die Aufwandskonten für die Verbuchung der Akontozahlungen der Versicherungsprämien. Laut dieser Methode werden die Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Beiträge nicht separat ausgewiesen und die berechneten Sozialversicherungsbeiträge werden als Aufwandsminderung auf den entsprechenden Aufwandskonten erfasst.
Dies bedeutet, dass beide Varianten der Verbuchung korrekt sind.
Gruss
Thor