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Hallo zusammen
Unsere Firma hat im Geschäftsjahr 17/18 einen Gewinn von ca. CHF 75’000 gemacht. Das Stammkapital betragt CHF 20'000. Welche Maximaldividende kann ausgezahlt werden?
Danke
Sarah
Hallo zusammen
Unsere Firma hat im Geschäftsjahr 17/18 einen Gewinn von ca. CHF 75’000 gemacht. Das Stammkapital betragt CHF 20'000. Welche Maximaldividende kann ausgezahlt werden?
Danke
Sarah
Hi Sarah
Bei der Berechnung der möglichen Maximaldividenden soll man zuerst die Reserven vom Reingewinn und die Grunddividenden beachten. Die Reserven werden vom Gewinn nach Steuern berechnet (5% davon). Die Grunddividenden betragen 5% vom Stammkapital.
Dann können wir den Restgewinn berechnen: CHF 75’000 – CHF 3’750 – CHF 1’000 = CHF 70’250
Für die weitere Kalkulation der Dividenden benutzen wir dann folgende Formel:
Maximal mögliche Dividende = Superdividenden + Grunddividenden
Superdividenden = Restgewinn/(Stammkapital*1.1%)*Stammkapital/100
Im deinem Fall wird die Berechnung folgendermassen aussehen:
Superdividenden = 70’250/(20’000*1.1%)*20’000/100 = CHF 63’863.6
Die maximal mögliche Dividende beträgt: 63’863.6+ 1’000 = 64’863.6
Vergisst nicht, dass die Verrechnungssteuer dann auch inklusive sein soll.
Gruss
Jessica
SarahP JessicaB
Sehr gute Frage Sarah!
Bei der Berechnung von Alex sollte auch die zweite Reservenbildung im Betracht gezogen werden.
Nachdem die Superdividenden (CHF 63'863.6) berechnet werden, sollte man die zweiten Reserven auch berücksichtigen. Diese Reserven berechnet man als 10% der Superdividende.
In deinem Fall sind das: CHF 63'863.6 * 10% = CHF 6'386.4
Es ist genau diese Summe, welche du erwähnst.
Zwei Bedingungen müssen aber noch berücksichtigt sein:
Prüfen wir beide Bedingungen:
Reserven vom Reingewinn: CHF 3’750 < CHF 4’000 (20% vom Stammkapital)
Gesamtreserven: CHF 10'136.3 > CHF 10'000 (50% vom Stammkapital)
Dann reduzieren wir die Reserven der Superdividende auf CHF 136.30:
Reserven Superdividende = CHF 6'386.3 – CHF 136.3 = CHF 6’250
Somit unser Restgewinn III = 75'000 –3'750 –1'000 –63'863.6 – 6’250 = CHF 136.3
Diese Summe ist der Gewinnvortrag des Jahres 2018.
Alle obenstehenden Berechnungen sind gültig für das erste Geschäftsjahr des Unternehmens. Bei deiner Berechnung sollest du die obigen Bedingungen immer mit den bestehenden Bilanzzahlen abgleichen.
Gruss
Irene
Die Frage nach der Höhe der Dividende sollte immer auch in Zusammenhang mit dem ausbezahlten Lohn betrachtet werden. Bei Firmeninhabern, die selbst bei der Firma angestellt sind (wahrscheinlich die häufigste Form bei Unternehmern), interessiert v.a., welche Kombination von Dividende/Lohn steuerlich optimal ist und vor allem, welche Limiten nicht überschritten werden dürfen.
Hier in interessanter Artikel zum Thema Lohn vs. Dividende: https://treuhand-suche.ch/blog/unternehmer-was-ist-besser-lohn-oder-dividende/
Hoi Experte,
kürzlich habe ich mich mit dem Thema «Dividendenausschüttung» auseinandergesetzt. Mir ist eigentlich nicht ganz klar, ob die Möglichkeit besteht, den kompletten erzielten Gewinn als Dividende auszuschütten. Ist das überhaupt realisierbar? Wenn meine GmbH einen Gewinn in Höhe von CHF 15’000 erwirtschaftet, während sich das Stammkapital, wie im Normalfall, auf CHF 20’000 beläuft - ist es dann per Gesetzt erlaubt? Ich würde mich sehr über eine fachliche Erläuterung freuen.
Hallo Markus,
ja, das ist möglich. Allerdings müssen dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das Prinzip sieht relativ simpel aus: Die gesetzlichen Reserven müssen nach Zuweisungen 2 das festgelegte Limit von 50% des Stammkapitals erreichen.
Besten Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Verstehe ich richtig, dass in meinem Fall der Gewinn erst dann vollständig ausgeschüttet werden darf, wenn die gebildeten Reserven die Mindestschwelle von CHF 10’000 erreicht haben?
Exakt! Sie haben ins Schwarze getroffen. So funktioniert es tatsächlich.
Hallo
Kürzlich habe ich erfahren, dass ab dem 1. Januar 2023 die einstufige Reservenzuweisung in Höhe von 5% des Jahresgewinns gilt.Dadurch entfallen die Kopfschmerzen mit der zweistufigen Reservezuweisung. Wenn ein Gewinn- oder Verlustvortrag aus den Vorjahren vorhanden ist, muss ich diesen bei der Berechnung der Reservenzuweisung einbeziehen oder nicht?
Hoi Alisa
Grundsätzlich werden bei der Berechnung der Reserven Gewinnvorträge nie berücksichtigt, nur Verlustvorträge.
BG
Christoph