Hoi zäme
Wie verbucht man die Verkehrsbussen? Ist das Fahrzeugaufwand, oder?

  • hat auf diesen Beitrag geantwortet.
  • jorg-abt Hallo
    Das macht doch wenig Sinn, wenn die Firmen die Bussen als Aufwandsvergrösserung (also Verminderung des steuerpflichtigen Betrags) verbuchen können, dann würden die Mitarbeitenden (und eine Firma selbst) ohne Gewissensbisse gegen Verkehrsregeln verstossen. Laut der Steuerverwaltung (https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-64543.html) sind Bussen mit Strafcharakter für juristische Personen steuerlich nicht abzugsfähig! Ausserdem sollen juristische Personen gegenüber natürlichen Personen bei Bussen nicht bevorteilt werden.
    ABER! Wenn z.B. eine Sanktion keinen Strafzweck hat und geschäftsmässig ist, dann kann man sie als Aufwand verbuchen.

    Jetzt zur Buchhaltung

    Es gibt 3 gesetzmässig richtige Varianten:
    1. Ein Bussbeleg missachten und löschen – der Verursacher bezahlt dies aus eigener Tasche. (Diese Variante empfehle ich besonders)
    2. Die Busse wird erst vom Firmenkonto bezahlt und dann dem Kontokorrent des Verursachers belastet.
    3. Die Busse wird auf einem speziellen Konto in der 6. Klasse verbucht - z. B. 65** - «Steuerlich nicht abzugsfähiger Verwaltungsaufwand». Aber das bedeutet, dass später der steuerlich nicht abzugsfähige Verwaltungsaufwand aufgerechnet werden muss - also die Handelsbilanz von der Steuerbilanz sich unterscheiden werden. Dies braucht Zeit und erhöht deswegen den administrativen Aufwand.

    jorg-abt änderte den Titel von Darf man die Verkehrsbusse als Geschäftsaufwand verbuchen? zu Darf man die Verkehrsbussen als Geschäftsaufwand verbuchen?.

      jorg-abt Nein, das ist kein Fahrzeugsaufwand - ich hörte, dass man Verkehrsbussen gar nicht als Geschäftsaufwand verbuchen darf. Es hat etwas mit der Besteuerung zu tun – die Summe der Bussen würde den Gesamtaufwand vergrössern, dadurch den Gewinn vermindern, und deswegen müsste man weniger Steuern bezahlen. Man kann dies nur als Privataufwand berücksichtigen –ist die Person doch auch selbst für den Verkehrsverstoss verantwortlich….

      Points: 5
      • hat auf diesen Beitrag geantwortet.

        D_Graf Aber wenn es z.B. ein Kundenmeeting ist und man rechtzeitig ankommen muss, oder Parken in verbotenen Zonen bei Lieferung von schweren Artikeln – wieso ist das nicht als Geschäftsaufwand verbuchbar?

        • hat auf diesen Beitrag geantwortet.

          jorg-abt Hallo
          Das macht doch wenig Sinn, wenn die Firmen die Bussen als Aufwandsvergrösserung (also Verminderung des steuerpflichtigen Betrags) verbuchen können, dann würden die Mitarbeitenden (und eine Firma selbst) ohne Gewissensbisse gegen Verkehrsregeln verstossen. Laut der Steuerverwaltung (https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-64543.html) sind Bussen mit Strafcharakter für juristische Personen steuerlich nicht abzugsfähig! Ausserdem sollen juristische Personen gegenüber natürlichen Personen bei Bussen nicht bevorteilt werden.
          ABER! Wenn z.B. eine Sanktion keinen Strafzweck hat und geschäftsmässig ist, dann kann man sie als Aufwand verbuchen.

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          Es gibt 3 gesetzmässig richtige Varianten:
          1. Ein Bussbeleg missachten und löschen – der Verursacher bezahlt dies aus eigener Tasche. (Diese Variante empfehle ich besonders)
          2. Die Busse wird erst vom Firmenkonto bezahlt und dann dem Kontokorrent des Verursachers belastet.
          3. Die Busse wird auf einem speziellen Konto in der 6. Klasse verbucht - z. B. 65** - «Steuerlich nicht abzugsfähiger Verwaltungsaufwand». Aber das bedeutet, dass später der steuerlich nicht abzugsfähige Verwaltungsaufwand aufgerechnet werden muss - also die Handelsbilanz von der Steuerbilanz sich unterscheiden werden. Dies braucht Zeit und erhöht deswegen den administrativen Aufwand.

            Guybrush_Threepwood änderte den Titel von Darf man die Verkehrsbussen als Geschäftsaufwand verbuchen? zu Darf man Verkehrsbussen als Geschäftsaufwand verbuchen?.
              3 Jahre später
              3 Jahre später

              Hallo, ich hätte da eine andere Variante.
              Die Firma bezahlt die Busse und zieht das Geld vom Lohn ab (Netto Abzug).
              Verbuchung über Konto 5000 (Löhne).
              Dies wäre eine neutrale Buchung, weil der Aufwand zuerst erhöht wird und dann durch den Netto Abzug vom Lohn wieder gemindert.

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