Michael
Hallo Michael! In vielen Firmen ist es üblich, den Mitarbeitern zum Jahresende, oder auch zu andern Anlässen wie Dienstjubiläum, Hochzeit, Beendigung des Arbeitsverhältnisses usw. ein Geschenk zu überreichen. Dabei geht häufig vergessen, dass auch Naturalgeschenke unter Umständen AHV-pflichtig und steuerbar sind.
Die zurzeit gültige Regelung sieht vor, dass Naturalgeschenke an Mitarbeiter bis CHF 500/Jahr nicht zum massgebenden Lohn zählen.
Dabei gibt es jedoch wieder (wie überall, deshalb ist es ja auch so schwierig alles korrekt zu machen!)