Hi Florian
Du hast Recht, dass es notwendig ist diese Aufwände als Rechnungsabgrenzungen auszuweisen. Ein Aufwand soll grundsätzlich in der Periode gebucht werden, in der eine Leistung bezogen und verbraucht wird.
Die «Aufwände für das Jahr 2018, die wir bereits 2017 bezahlt haben» müssen ins 2017 wie folgt gebucht werden:
31.12.2017:
Soll 1300 Transitorische Aktiven (Bezahlter Aufwand des Folgejahres) // Haben Aufwandskonto
Am 1.1.2018 erfolgt die folgende Rückbuchung:
Soll Aufwandskonto // Haben 1300 Transitorische Aktiven (Bezahlter Aufwand des Folgejahres).
Auf diese Weise wird der Aufwand periodengerecht berücksichtigt.
Was die «Aufwände, die das Jahr 2017 betreffen, aber schon in 2018 bezahlt wurden» betrifft, müssen diese als passive Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen werden:
31.12.2017:
Soll Aufwandskonto // Haben 2300 Transitorische Passiven (Noch nicht bezahlter Aufwand)
Am 1.1.2018 werden die passiven Rechnungsabgrenzungen aufgelöst:
Soll 2300 Transitorische Passiven (Noch nicht bezahlter Aufwand) // Haben Aufwandskonto.
Nun ist der Aufwand im richtigen Jahr verbucht.
Wenn die Rechnung für die bereits 2017 verbrauchten Waren/Dienstleistungen im Jahr 2018 eintrifft, verbucht man diese wie folgt:
Soll Aufwandskonto // Haben 2000 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Kreditoren).
Zudem musst Du dasselbe auf der Ertragsseite berücksichtigen. Ich meine, dass der Ertrag grundsätzlich in dem Jahr gebucht wird, in dem auch die Warenlieferung/Leistungserstellung stattgefunden hat.
Ich hoffe, dass ich Dir damit weiterhelfen konnte.
Beste Grüsse
Anna