Für die Unternehmen, welche Pflicht zur Buchführung haben, ist ein Kassabuch ein Muss.
Kleine Unternehmen mit regen Barverkehr müssem ein Kassabuch führen (siehe MWST-Info 16), auch wenn sie nicht zur Buchführung verpflichtet sind. Zum Beispiel: Gastgewerbe, Take away-Betriebe, Marktfahrer, Direktvermarkter, Coiffeursalon usw.
Wenn du keinen regen Barverkehr hast, fällst du nicht unter diese Regelung und kannst kein Kassenbuch führen, auch wenn du manchmal Barausgaben hast. Sporadische Barzahlungen können einfach als Ausgabe erfasst werden. Und selbstverständlich die Quittung als Beleg aufbewahren.
Diese Barausgabe kann man z.B. ganz einfach als Ausgabe im Milchbüechli erfassen (natürlich muss man dafür die Quittung als Beleg aufbewahren).