Hallo Forum!
Ich habe ein kleines Geschäft. Vorher habe ich selbst gearbeitet. Ab nächsten Monat plane ich 2 neue Mitarbeiter einzustellen. Wer kann mir bitte sagen, wie ich die Löhne und Sozialversicherung in der Buchhaltung verbuchen soll?

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  • hat auf diesen Beitrag geantwortet.

    Swenja Hallo Swenja!
    Einmal bin ich auch auf dieses Problem gestossen. Da ich auch ein kleines Geschäft habe, wende ich dann die einfachere Methode an (über den Aufwand). Die Lohnzahlungen wie auch die Rechnungen von Sozialversicherungen werden direkt in den Aufwand gebucht. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge werden nicht getrennt verbucht.
    Beispiel:
    5000 – 2002 Monatslohn per Quartal (10000 CHF)
    2002 – 5700 Abzug AHV/ALV per Quartal (650 CHF)
    2002 – 5720 Abzug PK/BVG per Quartal (470 CHF)
    2002 – 5730 Abzug UVG per Quartal (110 CHF)
    Auf Konto 2002 bleibt Nettolohn des Arbeitnehmers – 8770 CHF.
    Wann wir die AHV, UVG, BVG Rechnungen bekommen, dann buchen wir sie an Konten 5700 (AHV/ALV), 5720 (PK/BVG), 5730 (UVG).
    5700 – 1020 Zahlung AHV/ALV Rechnung (1500 CHF)
    5730 – 1020 Zahlung UVG Rechnung (220 CHF)
    5720 – 1020 Zahlung PK/BVG Rechnung (1000 CHF)
    Auf diesen Konten bleibt nur der Anteil des Arbeitgebers:
    5700 – 850 CHF Arbeitgebers Anteil AHV/ALV
    5720 – 530 CHF Arbeitgebers Anteil PK/BVG
    5730 – 110 CHF Arbeitgebers Anteil UVG

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      Ich arbeite als Treuhänder seit 13 Jahren. Die vorherige Methode ist eine gute und einfache Methode, aber die eignet sich nicht für aktuell geführte Buchhaltungen. Sozialversicherungen werden je nach dem nur einmal pro Jahr in Rechnung gestellt und meist aufgrund einer Lohndeklaration erhoben (und dann später aufgrund weiterer Lohndeklarationen wieder korrigiert). Dies führt zu grossen Verzerrungen in der Buchhaltung.
      Während der Arbeit habe ich eine andere Methode angewendet, die meiner Meinung nach etwas kompliziert, aber korrekter ist. Das nennt man Abrechnung über Passiven.
      Siehe unten ein Beispiel.
      5000 Lohnaufwand / 1090 Durchlaufkonto Löhne – Nettolohn
      Arbeitnehmeranteil:
      5000 Lohnaufwand / 2271 Verbindlichkeiten AHV, ALV

      5000 Lohnaufwand / 2273 Verbindlichkeiten Unfallversicherung
      5000 Lohnaufwand / 2273 Verbindlichkeiten BVG
      Arbeitgeberanteil:
      5700 AHV, ALV / 2271 Verbindlichkeiten AHV, ALV

      5730 Unfallversicherung / 2273 Verbindlichkeiten Unfallversicherung
      5720 BVG / 2272 Verbindlichkeiten BVG
      Auf den Konten 2271, 2272, 2273 akkumulieren sich die Schuldenbeträge. Wann wir die Rechnungen von Ausgleichkasse bekommen, dann machen wir folgende Buchungen:

      2271 Verbindlichkeiten AHV, ALV / 1020 Bank
      2273 Verbindlichkeiten Unfallversicherung / 1020 Bank
      2272 Verbindlichkeiten BVG / 1020 Bank
      Auf den Konten 5700, 5720, 5730 bliebt nur der Arbeitgeberanteil. Die Erfolgsrechnung zeigt bei dieser Methode immer den korrekten Gewinn an, da alle Sozialversicherungs-Rechnungen zu jedem Zeitpunkt korrekt abgegrenzt sind.

        Danke euch allen!

        Points: 10
          2 Jahre später
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